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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KC Fortunefamily Ltd

 

1. Anwendungsbereich

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der KC Fortunefamily Ltd. (nachfolgend „wir“ oder „Veranstalter“) und ihrem Einkaufspartner (nachfolgend „Sie“ oder „Teilnehmer“). Die nachfolgenden Bedingungen gelten und richten sich ausschließlich an Teilnehmer, die Unternehmer sind. Teilnehmer ist ein Geschäftskunde, der das Geschäft ganz oder überwiegend zur Verwendung im Rahmen seiner gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit abschließt, auch wenn der Teilnehmer eine Privatperson ist.
  • Der Begriff „Veranstaltung“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet eine Veranstaltung / ein Programm / eine Schulung sowie alle vom Veranstalter angebotenen Online-Programme.

 

2.  Zustandekommen von Verträgen

  • Einige der Veranstaltungen werden vom Veranstalter über DIGISTORE24 angeboten. Mit Abgabe seiner Teilnahmeerklärung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen einverstanden, es sei denn, der Kauf erfolgt über DIGISTORE24, in diesem Fall gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIGISTORE24.  Die Teilnahme an einer Veranstaltung wird ausschließlich Unternehmen angeboten und der Teilnehmer bestätigt und akzeptiert mit seiner Teilnahmeerklärung, dass er in seiner Eigenschaft als Unternehmer im Sinne der obigen Definition und nicht in einer anderen Eigenschaft handelt. 
  • Der Veranstalter unterbreitet dem Teilnehmer ein Angebot, aus dem sich der Preis und die Einzelheiten der jeweiligen Veranstaltung ergeben; das Angebot kann schriftlich (z.B. per E-Mail) oder mündlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Teilnehmer zustande, die mündlich oder schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vereinbarten Preises an den Veranstalter erklärt werden kann. Die Zahlung gilt daher auch als Annahme des Angebots und als Bestätigung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Abgabe seiner/ihrer Teilnahmeerklärung/Zahlung erkennt der/die Teilnehmer/in an, dass er/sie sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen, Zusicherungen oder Garantien verlassen hat, die vom oder im Namen des Veranstalters getätigt oder abgegeben wurden und nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, und dass der/die Teilnehmer/in keine Ansprüche wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlvorstellung auf der Grundlage einer Erklärung in diesem Vertrag hat.
  • Auch bei einer Zahlung durch Überweisung eines Anzahlungsbetrages für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist die Teilnahme verbindlich, der Teilnehmer gibt damit eine verbindliche Erklärung für den Zweck ab und es gilt Ziffer 2 Abs. 2. Es besteht keine Exklusivität, d.h. der Veranstalter kann seine Leistungen auch Wettbewerbern des Teilnehmers anbieten.
  • Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Betreuer oder Mentor.
  • Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies notwendig und für den Teilnehmer zumutbar ist, und dadurch wesentliche Teile der Veranstaltung nicht verändert werden.
  • Der Veranstalter verspricht mit der Teilnahme an einer Veranstaltung keinen konkreten oder spezifischen Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis und gibt insofern keine Garantien, es sei denn, der Erfolg oder die Garantie wird ausdrücklich vereinbart.

 

3. Zahlungsmodalitäten

  • Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisvereinbarung bzw. dem Veranstaltungsprogramm des Veranstalters zum Zeitpunkt des Kaufs. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern, wobei Änderungen keinen Einfluss auf bereits bestätigte Teilnahmen haben. Vereinbaren die Parteien eine teilweise Vorauszahlung, so gewährt der Veranstalter eine Nachfrist, innerhalb derer der Teilnehmer den ausstehenden Betrag begleichen kann. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ist der Veranstalter nicht mehr an den vereinbarten Preis gebunden und kann den dann gültigen Preis für die gebuchte Veranstaltung abrechnen.
  • Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und zahlbar, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart.
  • Wenn bestimmte Rabatte oder Sonderangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  • Die Preise für jede Veranstaltung verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt.). Der Teilnehmer ist verpflichtet, nach Erhalt einer gültigen Rechnung des Veranstalters über die Mehrwertsteuer an den Veranstalter die zusätzlichen Beträge für die Mehrwertsteuer zu zahlen, die für die Durchführung der Veranstaltung anfallen.
  • Werden einzelne Leistungen vom Teilnehmer ohne Verschulden des Veranstalters nicht in Anspruch genommen, so sind die Teilnahmegebühren sowie die zusätzlich vereinbarten Gebühren und Kosten dennoch fällig.
  • Die Möglichkeiten der Ratenzahlung werden vom Veranstalter im Voraus festgelegt.
  • Befindet sich der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern. Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder zu unterbrechen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche des Veranstalters. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Kosten.

 

4. Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme

  • Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann nicht auf verschiedene Teilnehmer aufgeteilt werden. Der Zugang zu Live-Calls und Online-Veranstaltungen darf nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Das Verhalten des Teilnehmers wird als vertragswidrig angesehen und dieser kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn der Teilnehmer:
  1. die Veranstaltung ungeachtet einer Warnung nachhaltig stört oder zu stören beabsichtigt oder sich in erheblichem Maße sittenwidrig verhält oder zu verhalten beabsichtigt oder den Anweisungen des Betreuers nicht Folge leistet, so dass der reibungslose Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet und eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist, oder
  2. unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln oder Antidepressiva oder Psychopharmaka steht, die sein Reaktionsvermögen und seine körperliche Verfassung beeinträchtigen können, oder
  3. ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters Werbung jeglicher Art für Produkte oder Dienstleistungen des Veranstalters betreibt, oder
  4. die Veranstaltung für andere Zwecke als die, die Teil der Veranstaltung sind, nutzt oder zu nutzen beabsichtigt.

Der für die Veranstaltung verantwortliche Betreuer ist berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses behält der Veranstalter den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren zuzüglich eventuell zu entrichtender Aktivitäts-/ Veranstaltungspauschalen und sonstiger Kosten Dritter. Weitergehende Schadensersatzansprüche und Erstattungsansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.

  • Absatz 2 gilt entsprechend bei körperlichen oder gesundheitlichen Problemen des Teilnehmers, die nach Auffassung des Veranstalters und/oder Betreuers die ordnungsgemäße Teilnahme des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer beeinträchtigen könnten.
  • Der Betreuer ist berechtigt, den Teilnehmen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung Weisungen zu erteilen.
  • Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von ihm gemacht werden dürfen. Diese können vom Veranstalter auch zu eigenen Werbezwecken, in Print- und Onlinemedien verbreitet und veröffentlicht werden. Der Veranstalter gibt die Aufnahmen nicht an unbefugte Dritte weiter.
  • Bei Veranstaltungen vor Ort: Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist der Teilnehmer für die rechtzeitige Anreise, Rückreise und Einhaltung etwaiger Einreisebestimmungen und deren rechtzeitige Vorbereitung (z.B. Beschaffung erforderlicher Dokumente) selbst verantwortlich. Der Veranstalter gibt lediglich eine Empfehlung der Reiseorganisation ab. Das vorab festgelegte Aktivitäten-/ Veranstaltungspaket ist jedoch verbindlich.

 

5. Sicherheit und Gesundheit bei Live-Veranstaltungen

  • Der Teilnehmer wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Durchführung einer Live-Veranstaltung nicht frei von Risiken ist. Natürlich wird der Veranstalter in der Planungsphase sein Bestes geben, aber es gibt viele Faktoren, auf die der Veranstalter keinen oder nur einen Teil Einfluss hat.
  • Die folgenden Hinweise müssen daher unbedingt beachtet werden:
  1. Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Mentors und des Personals.
  2. Wenn Sie feststellen oder das Gefühl haben, dass Sie für eine Maßnahme nicht geeignet sind, informieren Sie bitte umgehend den Mentor.
  3. Wenn Sie feststellen, dass andere Teilnehmer ungeeignet sind (z. B. betrunken, verängstigt usw.), informieren Sie bitte auch den Mentor.
  • Wenn Sie nach der Veranstaltung oder nach der Lektüre der Unterlagen/Medien das dort erlernte oder erfahrene Wissen selbst oder mit Dritten anwenden oder umsetzen, kann der Veranstalter natürlich nicht garantieren, dass die Anwendung oder Umsetzung rechtmäßig und korrekt erfolgt.
  • Wenn Sie ärztlich verordnete Medikamente einnehmen und / oder ärztlich verordnete oder auf ärztlichen Befunden beruhende Maßnahmen durchführen, sollten Sie die Medikamente oder Maßnahmen aufgrund der besuchten Veranstaltung nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt ändern. Das bedeutet, dass der Teilnehmer aus der Teilnahme an einem Seminar oder Coaching nicht ableiten kann, dass er ärztlich verordnete Medikamente oder medizinische Maßnahmen ohne Rücksprache mit seinem Arzt absetzen oder die Dosierung bzw. die verordnete Einnahme ändern soll.

 

6. Beschränkung der Haftung

  • Die Hinweise auf die Haftung in diesem Absatz umfassen jede Art von Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig.
  • Der Veranstalter schließt, soweit dies nach dem geltenden Recht zulässig ist, aus: (a) jegliche Haftung für Verluste, Verletzungen oder Schäden an Personen oder Eigentum bei der Veranstaltung; (b) alle Entschädigungen, Garantien, Zusicherungen, Bedingungen (ob ausdrücklich oder stillschweigend); und (c) alle tatsächlichen oder vermeintlichen indirekten Verluste oder Folgeschäden, die Sie erleiden, sowie alle entgangenen Gewinne, erwarteten Gewinne, Einsparungen, entgangenen Geschäftseinnahmen, Geschäftsverluste, entgangene Gelegenheiten, Verlust des Firmenwerts oder jede andere Art von wirtschaftlichen Verlusten (ob direkt oder indirekt). Wenn der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer aus irgendeinem Grund haftet, ist die Gesamthaftung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer in Bezug auf die Veranstaltung (ob unter diesen Bedingungen oder anderweitig) auf den Betrag der vom Veranstalter erhaltenen Gebühren beschränkt.

 

7. Urheberrechte

  • Die dem Teilnehmer überlassenen Unterlagen und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben. Der Teilnehmer darf die Unterlagen und Dateien nur für den eigenen Gebrauch und im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse nutzen.
  • Fotografien während der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind in der Veranstaltung erlaubt, sofern sie nur einen unwesentlichen Teil der Veranstaltung und in keinem Fall Präsentationen oder sonstige Lern- oder Lehrunterlagen festhalten. Der Teilnehmer ist jedoch dafür verantwortlich, die Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer und Dritter sowie sonstige Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Eigentumsrechte) zu beachten. Film- und Tonaufnahmen von wesentlichen Seminarpunkten (Inhalten) sind vollständig untersagt.

 

8. Rücktritt des Veranstalters 

  • Der Veranstalter kann eine Veranstaltung zeitlich und räumlich verschieben, wenn der vorgesehene Betreuer/ Mentor ohne Verschulden des Veranstalters krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatzbetreuer nicht verfügbar ist. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren. Im Falle einer Veranstaltungsverschiebung oder einer Verlegung des Veranstaltungsortes wird der Veranstalter dem Teilnehmer einen Gutschein anbieten. Der Teilnehmer hat keine weiteren Ansprüche.
  • Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der vom Veranstalter angemietete Standort ohne Verschulden des Veranstalters nicht zur Verfügung steht und ein Ersatzstandort nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann.

 

9.  Beendigung / Kündigung durch den Teilnehmer

  • Der Teilnehmer kann seine Teilnahme nicht mehr kündigen oder stornieren, nachdem sie vom Veranstalter bestätigt worden ist. Im Falle einer Stornierung oder Nichtteilnahme an der Veranstaltung bleibt der Teilnehmerbeitrag in voller Höhe fällig.

 

10. Höhere Gewalt, Verschiebung der Live-Veranstaltung

  • Im Falle höherer Gewalt (wie unten definiert), die zur Absage oder Unterbrechung des Kaufs oder der Live-Veranstaltung führt, kann der Veranstalter zurücktreten. In diesen Fällen erhält der Teilnehmer einen Gutschein, den er für einen vom Veranstalter angebotenen Ersatztermin einlösen kann.
  • Soweit es das geltende Recht zulässt, haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer nicht für Verluste, Verspätungen, Schäden oder sonstige Haftungen, die sich aus der Absage oder Änderung des Veranstaltungsdatums oder des Veranstaltungsortes ergeben oder damit zusammenhängen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bestimmungen dieser Ziffer 10 die einzige Abhilfemaßnahme darstellen, wenn das Veranstaltungsdatum und/oder der Veranstaltungsort geändert oder abgesagt werden, und dass jede andere Haftung des Veranstalters ausdrücklich ausgeschlossen ist.
  • Unter höherer Gewalt ist jedes Ereignis zu verstehen, das sich der Kontrolle des Veranstalters entzieht, einschließlich (ohne Einschränkung) der Absage oder des Rücktritts des Redners, des Ausfalls von Lieferanten oder Auftragnehmern, der Beschädigung oder Absage des Veranstaltungsortes, von Gesundheitsrisiken, Arbeitskämpfen, behördlichen Vorschriften oder Maßnahmen, Militäraktionen, Feuer, Überschwemmungen, Katastrophen, Aufständen, terroristischen Handlungen oder Kriegen sowie von Verboten seitens der staatlichen Behörden, der Polizei usw., die Veranstaltung durchzuführen; Reiseverbote durch den Veranstalter oder Referenten; Absage anderer Teilnehmer in erheblicher Anzahl, so dass der prägende Charakter der Live-Veranstaltung verloren geht.
  • Es wird vereinbart, dass der Abschluss eines Vertrages im Zuge einer Epidemie/Pandemie oder anderer langanhaltender Umstände höherer Gewalt die Möglichkeit der Berufung auf höhere Gewalt nicht ausschließt.
  • Der Veranstalter kann (nach eigenem Ermessen) das Datum ändern oder eine Veranstaltung jederzeit aus wichtigem Grund (der ausschließlich vom Veranstalter bestimmt wird) absagen.
  • Als Alternative zur Absage der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, (nach eigenem Ermessen) entweder: (i) alternative Einrichtungen oder einen anderen Veranstaltungsort für die Veranstaltung bereitzustellen und/oder (ii) die Veranstaltung zu verlegen. Die beim Veranstalter eingegangenen Gebühren werden auf die gemäß diesem Absatz verlegte oder verschobene Veranstaltung angerechnet, und der Teilnehmer ist nicht berechtigt, gegen die verlegte oder verschobene Veranstaltung Einspruch zu erheben oder eine Entschädigung dafür zu verlangen. Wenn der Veranstalter nicht in der Lage ist oder sich dafür entscheidet, die Veranstaltung nicht zu verlegen oder zu verschieben, kann der Veranstalter einen Gutschein anbieten, den der Teilnehmer innerhalb von 2 Jahren für eine andere Live-Veranstaltung oder andere Dienstleistungen des Veranstalters einlösen kann.
  • Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen gilt eine Verspätung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Veranstalters aufgrund höherer Gewalt nicht als Verstoß gegen diese Bedingungen, und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Geltendmachung eines Verlustes oder Schadens. Die Verpflichtungen des Veranstalters werden während des Zeitraums der Verspätung oder Nichterfüllung ausgesetzt, und der Veranstalter und der Teilnehmer werden sich in angemessener Weise bemühen, die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mildern.

 

11. Datenschutz

  • Soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Kundenverhältnisses erforderlich ist, wird der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers erheben, verarbeiten und nutzen. Im Übrigen wird er personenbezogene Daten nur mit vorheriger Einwilligung des Teilnehmers erheben, verarbeiten und nutzen. Seine personenbezogenen Daten werden nur zu dem in der Einwilligung angegebenen Zweck und Umfang verwendet. Zum Beispiel wird der Veranstalter den Teilnehmer nur mit entsprechender Einwilligung über seine Produkte und Dienstleistungen informieren. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Eingang des Widerrufs wird der Veranstalter seine Daten löschen. Bitte senden Sie den Widerruf an die folgende Adresse:  E-Mail: hallo@fortune-family.com
  • Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dienstleister. In diesem Fall ist sichergestellt, dass die Dienstleister die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorschriften und die sich aus diesem Datenschutzhinweis ergebenden Verpflichtungen einhalten. Die Beauftragung von Dienstleistern kann z.B. im Rahmen des Versands von Waren oder Werbemitteln erfolgen.
  • Im Übrigen hat kein Dritter Zugriff auf die persönlichen Daten des Teilnehmers. Insbesondere wird der Veranstalter diese nicht verkaufen oder in sonstiger Weise verwerten. Er wird die Daten nur aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben sowie im Falle gesetzlicher Meldepflichten verarbeiten, insbesondere an staatliche Stellen übermitteln.
  • Der Veranstalter löscht die personenbezogenen Daten, wenn der mit den Daten verbundene Geschäftszweck entfällt oder die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen dies erfordern.
  • Auf Wunsch des Teilnehmers wird der Veranstalter personenbezogene Daten ganz oder teilweise sperren. Soweit technisch möglich, kann der Teilnehmer auf diese Weise die Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für bestimmte Bereiche ausschließen.

 

12. Besondere Bestimmungen für Medien (z. B. Bücher usw.)

  • Die Gewährleistung für die gelieferten Waren ist auf eine Ersatzlieferung beschränkt. Ansprüche auf Rückgängigmachung des Kaufs oder auf Preisminderung sind ausgeschlossen, sofern eine Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt. Beanstandungen wegen Mängeln der Ware können innerhalb von 8 Tagen geltend gemacht werden. Ergibt die Überprüfung der mangelhaften Ware, dass die Mängel auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführen sind (z.B. Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung), trägt der Käufer die Kosten der Ersatzlieferung.
  • Ein Umtausch der bestellten Ware ist nur bei Falschlieferung oder Herstellungsfehlern möglich. Bei Rücksendungen muss die Rechnung beigefügt werden, da sonst eine Bearbeitung nicht möglich ist, oder der Kaufnachweis muss durch andere geeignete Mittel erbracht werden, es sei denn, der Kunde hat direkt beim Veranstalter/Lieferanten namentlich bestellt. Der Veranstalter trägt die Kosten für die Rücksendung einer mangelhaften Ware, jedoch begrenzt auf die Standardversandkosten.
  • Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Teilnehmer/Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt mit der Deutschen Post (DHL). Bei Lieferungen in andere Länder wird der entsprechende Versandweg gewählt und die Versandkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Der Kauf erfolgt ebenfalls über Digistore24 und es gelten hier deren angegebene Allgemeine Geschäftsbedingen und sonstige Konditionen. Preisänderungen vor Abschluss des Kaufvertrages sind vorbehalten und Irrtümer sind ausgeschlossen.
  • Eine Garantie, dass bestimmte Produkte den vom Kunden gewünschten Zweck erfüllen, wird nicht gegeben. Die in den Paragraphen 15, 16 und 17 des Sale of Goods Act von 1994 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Veranstalters/Lieferanten.

 

13. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Für den Teilnehmer gelten jedoch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt seiner Teilnahmeerklärung in Kraft waren.

 

14. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.

 

15. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Zypern, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG), und die Gerichte der Republik Zypern sind ausschließlich zuständig.  Die Bestimmungen dieses Absatzes hindern den Veranstalter nicht daran, den Teilnehmer vor jedem zuständigen Gericht zu verklagen.

 

16. Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Rechtslücken in diesen Bedingungen.

 

17. Keine Abtretung

Der Teilnehmer darf seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren oder in anderer Weise übertragen.